Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Vertrag


Der Mietvertrag zwischen dem buchenden Gast und ArosaSky kommt zustande, wenn der Gast nach seiner Reservierung (online, Telefon, Email etc.) eine detaillierte Reservationsbestätigung / Rechnung vom Vermieter bekommen hat und er im Anschluss daran die anfallende Zahlung innert 10 Tagen geleistet hat. Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die gebuchten Ferienobjekte bestätigt und der Gast akzeptiert die hier abgebildeten allgemeinen Geschäftsbestimmungen.


  • Bezahlung


Der Preis für das gesamte gebuchte Arrangement ist vor der Anreise fällig und ist in den folgenden 10 Tagen ab Datum der Reservationsbestätigung zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen muss der Gesamtbetrag sofort einbezahlt werden.

Die Zahlungen sind auf das Konto des Vermieter zu überweisen Hier finden Sie unsere Kontoangaben bei der Zürcher Kantonalbank: IBAN: CH61 0070 0112 9001 8301 6 BIC/Swift: ZKBKCHZZ80A lautend auf Claude Grau, 8853 Lachen

Achtung: die Spesen für eine Auslandsüberweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Überweisung in diesem Zeitraum nicht stattfinden ist die Vermieterin bemächtigt, sich aus dem Vertrag zurückzuziehen.


  • Option auf das gebuchte Arrangement


Der Vermieter räumt dem Gast ab Datum der Reservationsbestätigung / Offerte eine Option für 10 Tage auf die gebuchten Zimmer ein. D.h er blockiert die Unterkunft während dieser Zeit und bietet sie keinen anderen Gästen an Kommt in dieser Zeit kein Mietvertrag zustande, kann der Beherberger wieder über die Wohnung verfügen und sie zur weiteren Vermietung freigeben.


  • Rücktritt auf dem Mietvertrag


Vollständige Rückerstattung: Eine Stornierung muss mindestens 30 Tage vor dem Check-in erfolgen, um den gesamten Buchungsbetrag erstattet zu bekommen.

Teilweise Rückerstattung: Bei einer Stornierung zwischen 29 und 7 Tagen vor dem Check-in erhalten Sie 50 % des Buchungsbetrags für alle gebuchten Nächte zurück.

Keine Rückerstattung: Stornierungen, die weniger als 7 Tage vor dem Check-in erfolgen, werden nicht erstattet – der volle Betrag für alle gebuchten Nächte bleibt fällig.

Sonderregelung: Gäste können eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn die Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung erfolgt und der Check-in noch mindestens 14 Tage entfernt ist.


  • Reinigung und Verantwortlichkeit


Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten. Für allfällige Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Während der Mietdauer entstandene Schäden müssen der Vermieterin umgehend gemeldet werden. Die im Schadenfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet.


  • Übernahme


Beanstandungen das Mietobjekt betreffend hat der Mieter bei der Übernahme desselben anzubringen, andernfalls wird angenommen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in verabredetem, vertragsmässigem, gutem Zustand befunden hat.


  • Personenzahl


Die auf dem Mietvertrag angegebene Personenzahl ist verbindlich. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben


  • Nebenkosten


Folgende Nebenkosten sind im errechneten Endpreis (Total Miete) enthalten: Kurtaxen, Wäsche, Endreinigung, Strom- und Wasserkosten, Benutzung Internet. Bei mehrwöchigem Aufenthalt ist jeweils eine kurze Zwischenreinigung im Mietpreis enthalten. Die zusätzliche Wäsche wird nach Aufwand (CHF 20/Paket) verrechnet.


  • Haustiere


Haustiere sind nicht erlaubt.


  • Rauchen


Rauchen ist in allen Objekten strikt verboten.


  • Internet


Die Nutzung des Internets unter falscher Identität, der Besuch von Illegalen Seiten oder das Downloaden illegaler Inhalte sind nach Schweizer Gesetz verboten.


  • Wertgegenstände


Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wertgegenstände versichert sind. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Schaden am persönlichen Besitz des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus beim Verlassen abzuschliessen.


  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Chur. Falls dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel 253 bis 274 des schweizerischen Obligationenrechtes. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der Mietsache Gerichtsstand.